Gutachten
Als Baumeigentümer sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823 verpflichtet, der Verkehrssicherheit nachzukommen. Dies beinhaltet auch Bäume, die auf Ihrem Grundstück stehen.
Nicht immer kann man durch eine Inaugenscheinnahme Parasiten, Faulstellen oder andere Schwächungen feststellen. Hier können wir mit verschiedensten Geräten, durch Druck, Zug und Schall den Baum von Innen beurteilen, ohne ihn damit zu verletzen.
Diese Daten werden von uns ausgewertet, dokumentiert und an Sie als Nachweis schriftlich ausgehändigt.